Der Abbrandplatz

Ein geeigneter Abbrandplatz ist für das Feuerwerk immer erforderlich.

Für das Aufbauen und Abbrennen des Feuerwerkes benötigen wir die Zustimmung des Grundstückseigentümers, bzw. des Pächters.
In der Regel stellt dies aber kein Problem dar, da wir den Platz im Anschluss wieder sauber verlassen und auch sonst keine Schäden zu erwarten sind.

Die Beschaffenheit und die Lage des Platzes bewerten wir vorab mit Ihnen gemeinsam.

Gerne setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung und schicken ihm unser fertiges Formular „Erlaubnis zur Nutzung des Grundstückes für ein Feuerwerk“ zur Unterschrift zu.

Liegt der Platz auf öffentlichen Gelände, so benötigen wir auch hier die Genehmigung vom zuständigen Amt, welche wir ebenfalls für Sie einholen.

Entscheidend für die Art und Größe des Feuerwerks ist der Sicherheitsabstand zum Publikum.